Fair Play – Unsere AGB

Reise- und Zahlungsbedingungen

Es liegt uns sehr am Herzen, dass die Reise Ihres Kindes mit der Explore Foundation zu einem unvergesslichen und erfolgreichen Erlebnis wird. Wir werden uns dabei zu jeder Zeit verantwortungsvoll um Ihr Kind kümmern. Damit Sie genau wissen, woran Sie mit uns sind, möchten wir Sie nachfolgend über unsere Reisebedingungen informieren. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.

1. Unsere Leistungen

Unsere Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Katalogen, auf unserer Website sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Anmeldungsbestätigung. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden werden in die Anmeldungsbestätigung aufgenommen. Besondere Wünsche versuchen wir nach Möglichkeit zu erfüllen, übernehmen hierfür jedoch keine Garantie.

2. Anmeldung und Abschluss des Vertrages/Kundengeldabsicherung

Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschte(n) Reiseleistung(en) an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Onlinereiseportale oder direkt über uns. Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von uns über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns, der Xplore Foundation, zustande.

Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie den Nachweis über die Insolvenzsicherung
(Sicherungsschein) unseres Kundengeldabsicherers TourVERS, Borsteler Chausee 61, 22453 Hamburg) für alle von Ihnen auf die gebuchte Reise zu leistenden Zahlungen.

3. Zahlungsweise

Nach Erhalt der Anmeldungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises. Der Restbetrag ist nach Aushändigung der Reiseunterlagen, frühestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

4. Pass,- Visa- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Teilnehmer muss im Besitz gültiger Ausweispapiere sein und ist für die Beachtung von Zoll und Devisenbestimmungen, eventuell erforderliche Impfungen selbst verantwortlich. Wir informieren den Kunden zusammen mit der Anmeldungs- bestätigung über die erforderlichen Dokumente. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden.

5. Rücktritt des Kunden, Ersatzperson

Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bis Reisebeginn können Sie eine Ersatzperson benennen, die statt Ihres Kindes an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten für die Reisevorbereitungen berechnen wir folgende Entschädigungen:

  1. 15% bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn, jedoch mind. € 150,
  2. 30% bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn
  3. 50% bei Rücktritt bis 1 Woche vor Reisebeginn
  4. 80% bei Rücktritt ab dem 6. Tage vor der Abreise

 

Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bereits berücksichtigt. Dem Teilnehmer bleibt überlassen nachzuweisen, dass im konkreten Rücktrittsfall keine oder geringere Kosten als die o. a. Pauschalen entstanden sind.

Bei Kündigungen nach Reisebeginn oder bei Nichterscheinen sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir werden uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart haben und durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben können.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. Informationsmaterial bzw. Hinweise hierzu erhalten Sie mit der Anmeldungsbestätigung.

6. Rücktritt, Kündigung durch Explore Foundation

Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder sich so sehr vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ansprüche auf Rückerstattung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Eventuelle Mehrkosten, z. B. für neue Flugbuchungen, gehen zu Lasten des Kunden. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Xplore als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Explore wird in diesem Fall den Reisepreis abzüglich der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen erstatten.

7. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Wenn bei unseren Reisen oder auch Transferangeboten die Mindestteilnehmerzahl von (je nach Reise) zwischen 10-50
Teilnehmern nicht erreicht wird, so können wir bis zu 6 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
wir in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise eine Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem
dem Teilnehmer die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, angegeben haben.
Außerdem sind wir sind zur Information des Teilnehmers verpflichtet, wenn bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich
scheint, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
haben wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, geleistete Zahlungen zu erstatten.

8. Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern wir bzw. die von uns mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragte Organisation den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht hat. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben von der Beschränkung unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen übernehmen wir in der Regel keine Haftung. Ausnahme: Sie wurden uns ausdrücklich zur Verwahrung gegeben.

9. Gewährleistung/Streitschlichtung

Die Explore Foundation verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat. Erfüllen wir unsere Leistungen nicht vertragsgemäß, können Sie Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen bitten wir sofort an das vor Ort anwesende Personal von Explore Foundation oder an unser Büro in Hamburg zu richten. Leisten wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so haben Sie das Recht zur Kündigung des Vertrages. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers geboten ist. Sie können unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Teilnehmer bzw. sein Erziehungsberechtigter kann uns an unserem Sitz verklagen. Für Klagen der Explore Foundation gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Sitz maßgeblich. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Explore Foundation nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

10. Verjährung

Etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Explore – auf einem dauerhaften Datenträger – geltend zu machen. Ihre Ansprüche verjähren gemäß BGB nach zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist der Tag nach Beendigung der Reise.

11. Datenschutz

Ihre Privatsphäre als Kunde ist uns wichtig. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns als Reiseveranstalter zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erforderlich ist. Explore Foundation hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DSGVO ein. Sie stimmen mit der Angabe der persönlichen Daten und der Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen der Verwendung seiner Daten in diesem Sinne zu. Personenbezogene Daten werden nur mit Ihrem Wissen und Ihrer Einwilligung erhoben. Sie haben die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an uns.

12. Veranstalterin

Explore Foundation gemeinnützige GmbH

Ballindamm 27
20095 Hamburg – Germany

Handelsregister: HRB 137857

Tel: 040 696 384 139
E-Mail: info@xplorefoundation.de
Geschäftsführerin: Kerstin Weitenhagen

Stand: Oktober 2021